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Neue Programmversion
Nr. 2009.115

 
 

Zu unserem letzten generellen Programm-Update mit Version Nr. 2008.015 haben sich einige Gesetzesänderungen ergeben. Diese sowie Programmverbesserungen haben zudem einige Programmerweiterungen bewirkt. Das Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 hat dabei keinerlei Änderungen für IMMOBÜRO ergeben.

Nachfolgend erhalten Sie die zusammengefassten Informationen über sämtliche Änderungen und Erweiterungen zu der neuen Version Nr. 2009.115 (die in der Online-Hilfe wie gewohnt enthalten sind).

 
 

 


I. Gesetzesänderungen

 


1. Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen     Dienstleistungen

Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 64 S. 2955ff ausgegeben zu Bonn am 29.12.2008

§ 32 Abs. 6 EStG: Kinderfreibetrag

Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) wird zum 01.01.2009 von 1.824 Euro auf 1.932 Euro erhöht. Bei gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.024 Euro erhöht.


2. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des     Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch     Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket I)

Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 64 S. 2955ff ausgegeben zu Bonn am 29.12.2008

§ 7 Abs. 2 EStG: Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann alternativ zur linearen wieder die degressive Abschreibung gewählt werden.

Der AfA-Prozentsatz darf max. das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes betragen und 25 % nicht übersteigen.


3. Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010)

Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 56 S. 2350ff ausgegeben zu Bonn am 10.12.2008

Die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland wird bis 2013 fortgeführt.

Die derzeit geltenden Fördersätze (InvZulG 2007) werden kontinuierlich von 2010 bis 2013 verringert.


4. Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in     Deutschland (Konjunkturpaket II)

Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr. 11 ausgegeben zu Bonn am 05.03.2009

§ 32a Abs. 1 und § 52 Abs. 41 EStG: Senkung der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 € auf 7.834 € angehoben.

Die übrigen Tarifeckwerte werden um 400 € angehoben.

Der Einganssteuersatz wird von 15 % auf 14 % gesenkt.

Ab 01.01.2010 werden der Grundfreibetrag erneut um 170 € auf 8.004 € und die Tarifeckwerte um 330 € angehoben.

 

 


II. Programmerweiterungen

 

1. IMMOPLAN, IMMOProTax:

Dokumentenverwaltung:

Die entsprechende Eingabemaske wurde intuitiver und übersichtlicher gestaltet.

  IMMOPlanProBild1
 
  IMMOPlanProBild2
 

Online Immobilienlexikon::

Die über den Hilfe-Knopf (F1) erreichbare Programmhilfe wurde um einen Link zu dem Onlinelexikon „Immobilien-Fachwissen von A-Z“ des Grabener Verlages erweitert.

  IMMOPlanProBild3
 


2. IMMOPLAN:

Online Förderdatenbank:

Die über den Hilfe-Knopf (F1) erreichbare Programmhilfe wurde um einen Link zur Online - Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erweitert.

 
  IMMOPlanProBild4
 
 
 


3. IMMOProTax:

Vorbelegung des Ortes aufgrund der PLZ

In der Objektdatenmaske wird der Ort, beim „Betreten“ des Feldes, aufgrund einer ggf. zuvor eingegebenen Postleitzahl automatisch gefüllt, falls als Nation „Deutschland“ eingetragen ist.

Objektbeschreibungsdaten

Die Daten in der Bildschirmseite zur Erfassung der Objektbeschreibungsmerkmale können für jeden, in der Objektdatenmaske erfassten Baukörper individuell eingegeben werden.

NHK 2000

In der Baukostenmaske kann per Knopfdruck eine PDF - Datei mit den Normalherstellungskosten 2000 zur einheitlichen Bepreisung geöffnet werden.

Grundbuchdaten: Neue Felder „Gemarkung“ und „Auszugsdatum“

In der Grundbuchdatenmaske kann nun zu jedem Flurstück die „Gemarkung“ erfasst werden. Ferner kann das Datum des Grundbuchauszuges mit eingegeben werden.

Wertermittlungsstichtag

In der Ergebnismaske kann optional ein Wertermittlungsstichtag explizit eingegeben werden, der im Ausdruck auf der 1. Seite ausgegeben wird. Diese Eingabe hat einen rein nachrichtlichen Wert.

 
 
 

Weitere Informationen zu unseren Produkten, Veranstaltungen, News u.v.m. finden Sie auch im Internet unter www.immodata.de.

Mehr zu den nunmehr voll eingebundenen Daten aus der Liegenschafts-Plattform IMMOMENT finden Sie unter www.immo-check.com. Dort ist auch eine Demoversion von IMMOMENT abrufbar.

Anregungen und gern auch Kritik (ohne Ihre Mitwirkung, für die wir uns auch an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten, wären unsere Produkte bestimmt nicht in einer so führenden Position) können Sie uns auch per E-Mail unter info@immodata.de zukommen lassen.

Gern unterhalten wir uns aber auch mit Ihnen. Rufen Sie uns an. Der persönliche Kontakt, und sei es auch nur über das Telefon, bleibt uns wichtig und bleibt die Basis einer guten, harmonischen Zusammenarbeit.

  

  
 
 

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