IMMO DATA Programmversion 2006.010

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Neue Programmversion
Nr. 2006.230

 
 

Zu unserem letzten generellen Programm-Update mit Version Nr. 2006.010 aus Januar 2006 haben sich einige Gesetzesänderungen ergeben. Diese sowie Programmverbesserungen haben zudem einige Programmerweiterungen bewirkt.

Nachfolgend erhalten Sie die zusammengefassten Informationen über sämtliche Änderungen und Erweiterungen zu der neuen Version Nr. 2006.230 (die in der Online-Hilfe wie gewohnt enthalten sind).

 
 


I. Gesetzesänderungen


1. Steueränderungsgesetz 2007 Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 S. 1652ff ausgegeben zu Bonn am 24.07.2006

§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG: Arbeitszimmer
Die Regelung, dass wenn die Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt, die Aufwendungen mit max. EUR 1.250 steuerlich abzusetzen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2007 aufgehoben worden. Es ist nur noch möglich das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet". Programmintern werden ab 2007 bei Anwahl der "50%-Regelung" die Steuervorteile aus Abschreibung, steuerliche Zinsen, … nicht mehr berücksichtigt.

§ 20 Abs. 4 EStG: Sparer-Freibetrag
Der Sparer-Freibetrag wurde von EUR 1.370 auf EUR 750 ab 2007 gesenkt. Bei gemeinsamer Veranlagung gilt entsprechend EUR 1.500 statt EUR 2.740.

§ 32a EStG: Einkommensteuerberechnung
Der Einkommensteuersatz für Spitzenverdiener (ab EUR 250.001 zu versteuerndes Einkommen) wurde von 42% auf 45% ab 2007 angehoben.

§ 32c EStG: Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften
Gewinneinkünfte aus den drei Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit werden aufgrund der bevorstehenden Unternehmensteuerreform nur im Jahr 2007 mit einem Entlastungsbetrag von der tariflichen Einkommensteuer berücksichtigt.

Dieses gilt für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der EUR 250.000 übersteigt. Die Programme berücksichtigen diese Übergangsregelung nicht.

2. Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 34 S. 1614ff ausgegeben zu Bonn am 20.07.2006 Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem InvZulG 2005 sind:
Investitionen im Rahmen des Beherbergungsgewerbes (Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze sowie Erholungs- und Ferienheime) werden in die Förderung erstmalig mit einbezogen.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Antragsteller die geförderte Investition selber in seinem Betrieb nutzt. Damit sind Wirtschaftsgüter, die vermietet oder verleast werden, von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahme: Leasing oder Vermietung zwischen verbundenen Unternehmen.

Die geförderten Investitionen müssen nach Abschluss der Förderung mindestens fünf Jahre am Ort der Investition im Fördergebietverbleiben, für kleine und mittlere Unternehmen gilt jetzt ein kürzerer Zeitraum von drei Jahren.

Sonderregelung Berlin: Ab 2007 wird die deutsche Fördergebietskarte 2007 bis 2013 die Aufteilung der Fördergebiete in Deutschland neu regeln.
Die Umstellung vom InvZulG 2005 zum InvZulG 2007 verläuft nicht ganz reibungslos. Investitionen, die vor der Verkündung des InvZulG 2007 begonnen wurden und erst nach 2006 fertig gestellt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es kommt zu einer Förderlücke!

Die folgende Tabelle zeigt, für welche Investitionen welches Investitionszulagengesetz Anwendung findet.


 

Investition...

begonnen 2006
vor Verkündigung
des Gesetzes …

begonnen
nach Verkündigung
und vor dem 1.1.2007

begonnen
nach dem 1.1.2007
und bis zum
31.12.2009

beendet
vor dem 1.1.2007

InvZulG 2005

InvZulG 2005

-

beendet
nach dem 1.1.2007
und vor dem 1.1.2010.

Teilkosten
bis 31.12.2006
InvZulG 2005

(Förderlücke !)

Teilkosten
bis 1.12.2006
InvZulG 2005,

Teilkosten
ab 1.1.2007
InvZulG 2007

InvZulG 2007


Auch nach dem neuen InvZulG gilt eine Investition als begonnen, wenn mit der ersten hierzu gehörenden Einzelinvestition begonnen wird. Diese erfolgt mit der Bestellung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes. Bei Grundstücken gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Anschaffungszeitpunkt.



3. Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006)

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 S. 1402ff ausgegeben zu Bonn am 30.06.2005

Artikel 4: Änderung des Umsatzsteuergesetz

Der Umsatzsteuer wird ab 2007 von 16% auf 19% erhöht.



 


II. Programmerweiterungen


1. IMMOPLAN, IMMOBANK Direktzusage, Kurzprogramme, IMMOProfolio, Vermögensanalyse:

Berücksichtigung der Kinder in der Steuerberechnung: Da laut § 51a EStG (Festsetzung Erhebung von Zuschlagsteuern) in der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlag die Bemessungsgrundlage die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind, wurden die Programme geändert, sodass der Benutzer selber entscheiden kann, ob über den gesamten Betrachtungszeitraum die "Kinder steuerlich berücksichtigt" werden sollen oder nicht. Weiterhin kann er durch das Ankreuzfeld "Kinderfreibetrag im zu versteuernden Einkommen berücksichtigen" angeben, ob dieser vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden soll, sodass die Programme bei der Steuerberechnung aufgrund der Anzahl der Kinder über den gesamten Betrachtungszeitraum das zu versteuernde Einkommen entsprechend verringert. Es erfolgt keine Berechung, ob das Kindergeld günstiger als die steuerliche Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ist.



2. Kurzprogramm "Steuerberechnung"

Das Programm "Steuerberechnung" bietet wie IMMOPLAN die Möglichkeit die errechneten Werte in einem Zusatzfenster als Grafik in Form von Balken, Kuchen, Flächen, Linien mit Auswahl der Linien-Markierungen oder Punkten in Farbe oder schwarz-weiß anzuzeigen. Dazu befindet sich in der Toolbar in der Mitte ein entsprechendes Icon.


3. IMMOProTax

Die Verkehrs und Beleihungswertermittlung wurde an die neuen Bestimmungen aus WertR 2006 und BelWertV angepasst. Die über unsere IMMO-CHECK GmbH betriebene Plattform IMMOMENT liefert neben den online verfügbaren Markt- und Risikoinformationen zu allen rd. 20 Mio. Objekten im s.g. Offlinedienst auch Besichtigungsberichte und Wertgutachten. Sämtliche Informationen sind in IMMOProTax einbindbar und werden analog MaRisk bei Abweichungen der Eingabe zu Marktdaten und Risiken kompetenzabhängig plausibilisiert, so dass Abweichungen zu begründen sind. Sämtliche Informationen aus IMMOMENT inkl. top. Karten, Luftbilder etc. werden samt Quelle und Datum mit in der Datenbank abgelegt.

IMMOProTax wurde um eine maschinelle Variante erweitert, so dass Datenbestände per TimeStamp in einstellbaren Intervallen automatisch neu bewertet werden können. In Verbindung mit unserem neuen Produkt IMMOProScore (s. neue Produkte) können über diverse mandantenfähig justierbare Scorecards komplette Automatismen hinsichtlich Abweichung von Risk-Bandbreiten, Einstellung von Bewertungen, die bei Überschreitung der Bandbreiten manuell nachbewertet werden müssen etc. einstellen.

 


III. Neue Produkte

IMMOProScore

Unser bereits in IMMODIREKT und IMMOBANK eingesetztes Scoring wurde in diverse ebenfalls mandantenfähige Scorecards zu Antragsteller und Objekt umgestellt. Insbesondere das Objektscoring wurde mittels Zugriff auf die Liegenschaftsinformationen von IMMOMENT und die ebenfalls auslesbaren Besichtigungsberichte sowie durch die per IMMOProTax erstellten Wertgutachten der angeschlossenen Gutachter wesentlich erweitert. Allein das Objektscoring besteht aus 6 Scorecards mit rund 100 Einzelkriterien. IMMOProScore lässt sich selbstverständlich in unsere gesamte Produktfamilie integrieren, so dass bspw. auch im IMMOProFolio zur Berechnung kompletter Immobilienbestände das Scoring eingesetzt werden kann.

IMMOPKM (ProblemKreditManager)

Aufgrund unserer Abdeckung des vollständigen Kreditprozesses durch IMMODIREKT und -BANK haben wir Mitte 2005 mit der Entwicklung einer Anwendung für die automatisierte Abwicklung von Problemkrediten, unserem IMMOPKM begonnen, um hiermit den geheilten Fall bzw. die Neufinanzierung des Objektes direkt wieder in "unseren Kreislauf" innerhalb IMMOBANK integrieren zu können. Feautures

    Standardsoftware
  • Bearbeitungstools mit einstellbarem Workflow
  • Detaillierte Kompetenzsteuerungsmöglichkeiten (z.B. 2-/4-Augen-Kompetenz)
  • Umfeldanwendungen (Wertermittlung, Besichtigungswesen, Bieterzuführung, Zwangsverwaltung, Immobilienmanagement, Neufinanzierung)
  • integriertes CRM und DMS (Formularwerk, Vorlagen, Vertragswerk)
  • Einbindung externer Datenquellen: CEG, CREFO, SCHUFA, IMMOMENT
  • Kommunikation mit Amtsgerichten, autom. Zuordnung Objekt und Schuldner
  • Schnittstellen zu externen Kooperationspartnern (z.B. BDVI Wertgutachten, AssetGate Bieterzuführung, IMMOWELT Makler)
  • Dienste für Mitarbeiterunterstützung per CRM einstellbar



  • Prozessablauf
  • Datenübersicht (Eingang aus Backoffice) und Bearbeitung
  • Automatische Delegierung der Fälle in die Bearbeitungsgruppen
  • Bereitstellung sämtlicher Angaben zu Sicherheiten
    - Anzeige aller Sicherheiten bei Vertragsgenehmigung
    - Abtretungen, Grundpfandrechte, Bürgschaften
    - Negativerklärungen, Verpfändungen
  • Sicht und Änderungskompetenz auf komplettem Datensatz
  • konditionenbasiertes Scoring auf Basis der gesamten Datenstruktur (multibankfähig)
  • maschinelle Prüfung hinsichtlich Heilungsfähigkeit mit Steuerung der voraussichtlich heilungsfähigen Fälle in separate Abwicklung
  • Zugriff auf IMMOProTax mit erweiterten Funktionalitäten
  • Forderungsrelevante Daten
  • Aktendaten (aus jur. System), Zinssätze, Fristen, Termine, WV, etc.
  • Darstellung der Rollen und Verpflichtungen, Mitverpflichtungen
  • Vereinbarungen zu Ratenzahlung, Vergleich, Erlass
  • Titulierung, Vollstreckung, Zwangsverwaltung (Sicherheitenvereinbarungen, Schrift- und Formularwerk), mandantenfähig
  • Textbausteine intern über eigenen Pflegeclient änderbar
  • Forderungsübersicht, -verlauf, -entwicklung
  • Informationswesen zu Rechtsstand, Anwälten und Sachbearbeitungen
  • Übernahmestatus, Handlungsempfehlungen, Monierung
  • Aufstellung von Businessplänen, Gegenüberstellung der Verwertungsmöglichkeiten

   

   

Mehr zu den nunmehr voll eingebundenen Daten aus der Liegenschafts-Plattform IMMOMENT finden Sie unter www.immo-check.com. Dort ist auch eine Demoversion von IMMOMENT abrufbar.

Anregungen und gern auch Kritik (ohne Ihre Mitwirkung, für die wir uns auch an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchten, wären unsere Produkte bestimmt nicht in einer so führenden Position) können Sie uns auch per E-Mail unter info@immodata.de zukommen lassen.

Gern unterhalten wir uns aber auch mit Ihnen. Rufen Sie uns an. Der persönliche Kontakt, und sei es auch nur über das Telefon, bleibt uns wichtig und bleibt die Basis einer guten, harmonischen Zusammenarbeit.

 
  

  
 
 

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